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StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 845 |
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- StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653
Anfechtbarkeit von negativen Gnadenakten - Grundrechtsklage in Hessen - …
Auszug aus StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 845
Die Grundrechtsklage gegen den ablehnenden Gnadenbescheid des Hessischen Ministers der Justiz vom 31. Januar 1977 ist nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, …1973, 2322 = ESVGH 24, 1 = DÖV 1974, 128 m.Anm. Evers = NJW 1974, 791; ständige Rechtsprechung) zwar statthaft, sie ist jedoch schon deshalb unzulässig, weil der anwaltliche Vertreter für das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof keine Prozeßvollmacht des Antragstellers vorgelegt hat.
Deshalb hat es der Staatsgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung zur Überprüfbarkeit von Gnadenakten (vgl. Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, aaO.) für ausreichend erachtet, wenn sichergestellt ist, daß ein nicht näher begründeter ablehnender Gnadenakt überhaupt gerichtlich nachgeprüft werden kann und dem Gericht dazu die Einsicht in die Gnadenakten eröffnet wird.
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51
Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach …
Auszug aus StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 845
Das Vorliegen der Vollmacht hat der Staatsgerichtshof von Amts wegen zu prüfen (vgl. StGH, aaO., unter Hinweis auf BVerfGE 1, 433 [436]). - StGH Hessen, 04.08.1971 - P.St. 649
Formerfordernisse bei Klageerhebung vor Staatsgerichtshof
Auszug aus StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 845
Obwohl das Gesetz über den Staatsgerichtshof für das Verfahren zur Verteidigung der Grundrechte keine Formvorschrift für die Erteilung der Prozeßvollmacht enthält, kann auf die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im verfassungsgerichtlichen Verfahren nicht verzichtet werden (vgl. StGH, Beschluß vom 4. August 1971 - P.St. 649 -, ESVGH 22, 13 [15]).